In besonders dringenden Notfällen haben Sie evtl. die Möglichkeit, über den Hausarzt einen TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) Vermittlungsfall zu erhalten.
Dafür muss zunächst Ihr Hausarzt die besondere Dringlichkeit feststellen und kann Ihnen dann eine spezielle Überweisung hierfür ausstellen. Mit diesem können wir Ihnen dann einen der nach dem TSVG für Notfälle reservierten kurzfristigen Termine außerhalb der normalen Termine vergeben.
Bitte beachten Sie:
Ob ein Hausarztvermittlungsfall ausgelöst wird, entscheidet allein der behandelnde Hausarzt oder die behandelnde Hausärztin in Fällen, bei denen dringende medizinische Behandlung geboten ist oder wenn eine Unzumutbarkeit der Terminvereinbarung mit Blick auf den Patienten besteht.
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